Wir freuen uns mitteilen zu können, dass der Bebauungsplan Groß Borstel 31 am 19.06.2020 die Vorweggenehmigungsreife nach § 33 Absatz 1 BauGB erreicht hat.
Wir freuen uns mitteilen zu können, dass der Bebauungsplan Groß Borstel 31 am 19.06.2020 die Vorweggenehmigungsreife nach § 33 Absatz 1 BauGB erreicht hat.